KI wird offengelegt
Der Anrufer wird zu Gesprächsbeginn verständlich darüber informiert, dass er mit einem KI-Assistenten spricht.
Ein KI-Telefonassistent verarbeitet Kundendaten. Deshalb müssen Rollen, Zwecke, Dienstleister, Speicherfristen und die Information des Anrufers vor dem Produktivstart nachvollziehbar festgelegt werden.
Rufflow verspricht keine pauschale Rechtskonformität für jede beliebige Konfiguration. Die datenschutzgerechte Ausgestaltung hängt vom konkreten Einsatz ab und wird mit der Werkstatt dokumentiert. Diese Seite erläutert den vorgesehenen betrieblichen Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Keine Zahlungsdaten · keine automatische Verlängerung · persönlich eingerichtet
KI-Information, Gesprächsaufzeichnung und Auftragsverarbeitung sind unterschiedliche Themen und müssen getrennt geklärt werden.
Der Anrufer wird zu Gesprächsbeginn verständlich darüber informiert, dass er mit einem KI-Assistenten spricht.
Gesprächsaufzeichnungen werden nur eingerichtet, wenn sie vereinbart und rechtlich zulässig sind; eine KI-Information ersetzt keine Aufnahme-Einwilligung.
Vor dem Produktivstart werden eingesetzte Dienste, Verarbeitungsorte, Zwecke, Datenarten und Löschfristen festgehalten.
Es wird festgelegt, welche Anrufe der Assistent bearbeitet und welche Angaben dafür wirklich nötig sind.
Bei Kundenanrufen ist die Werkstatt regelmäßig Verantwortlicher; die Verarbeitung durch den Dienst wird vertraglich eingeordnet.
Hosting, Automatisierung, Sprach-KI, Telefonie und SMS werden in der eingesetzten Konfiguration dokumentiert.
Die Begrüßung macht den KI-Einsatz von Anfang an klar. Weiterführende Datenschutzinformationen bleiben erreichbar.
Es wird entschieden, welche Protokolle oder Transkripte benötigt werden und wann sie gelöscht werden.
Vor dem Start werden Informationspflichten, Datenfelder, Eskalationen und technische Schutzmaßnahmen geprüft.
Nach den Transparenzvorgaben des EU AI Act müssen Menschen informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Für Rufflow bedeutet das: Die KI-Identität wird nicht im Kleingedruckten versteckt, sondern zu Beginn des Gesprächs genannt.
Diese Information ist von einer Einwilligung in eine Gesprächsaufzeichnung zu unterscheiden. Eine Werkstatt kann nicht allein deshalb aufnehmen, weil der Assistent sich als KI vorgestellt hat.
Wenn Rufflow personenbezogene Daten im Auftrag einer Werkstatt verarbeitet, wird vor dem Produktivstart eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorbereitet. Sie beschreibt unter anderem Gegenstand, Dauer, Datenarten, betroffene Personen, Weisungen und technische Schutzmaßnahmen.
Je nach Konfiguration können Hosting-, Automatisierungs-, Sprach-KI-, Telefonie- und SMS-Dienstleister beteiligt sein. Auch mögliche Verarbeitungen außerhalb der EU oder des EWR und die dafür verwendeten Garantien müssen transparent dokumentiert werden.
Ein Reifenwechsel braucht andere Informationen als ein Rückruf wegen einer Warnleuchte. Pflichtfragen werden deshalb nicht beliebig erweitert. Erfasst werden nur die Angaben, die für Termin, Rückruf, Sicherheit und vereinbarte Werkstattprozesse erforderlich sind.
Auch Speicherfristen werden zweckbezogen festgelegt. Daten dürfen nicht unbegrenzt liegen bleiben, nur weil das technisch möglich wäre. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Nachweisinteressen werden dabei getrennt betrachtet.
Welche Angaben in einem Werkstatt-Kalendereintrag stehen können
Die Europäische Kommission erläutert die Transparenzpflichten für KI-Systeme in ihren offiziellen Fragen und Antworten. Informationen zu Betroffenenrechten und Aufsichtsbehörden stellt unter anderem die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen bereit.
| Bereich | Zu klärende Frage | Rufflow-Grundsatz |
|---|---|---|
| KI-Transparenz | Wann erfährt der Anrufer vom KI-Einsatz? | Direkt zu Beginn des Gesprächs |
| Aufzeichnung | Wird Audio gespeichert? | Nicht standardmäßig; nur vereinbart und rechtlich zulässig |
| Transkript/Protokoll | Welche Inhalte werden betrieblich benötigt? | Zweckgebunden und mit festgelegter Löschfrist |
| Dienstleister | Wer verarbeitet Daten technisch? | Konfigurationsbezogen dokumentieren |
| Eskalation | Was passiert bei ungeeigneten Fällen? | Weitergabe oder Rückruf statt Erfinden |
Diese Übersicht ist eine Produktinformation und keine Rechtsberatung.
Produktinformationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für die konkrete Einordnung sind die offiziellen Texte und bei Bedarf fachkundige Beratung maßgeblich.
Eine pauschale Garantie wäre unseriös. Rechtskonformität hängt vom konkreten Zweck, der technischen Konfiguration, Verträgen, Informationspflichten und den Einstellungen der Werkstatt ab.
Audioaufzeichnung ist nicht als Standard vorgesehen. Sie wird nur eingerichtet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist. Eine KI-Information allein ist keine Einwilligung in eine Aufnahme.
Wenn personenbezogene Kundendaten durch Rufflow im Auftrag der Werkstatt verarbeitet werden, ist regelmäßig eine vertragliche Regelung zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Die konkrete Rollenverteilung wird vor dem Start dokumentiert.
Ja. Welche Protokolle oder Transkripte für welchen Zweck benötigt werden und wann sie gelöscht werden, wird für die konkrete Einrichtung festgelegt.
Ein kostenloser Demo-Anruf oder 15 Tage persönlich eingerichteter Praxistest.